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Schule von A-Z

A

Absenzen

Kann der Unterricht wegen Krankheit und Unfall nicht besucht werden, muss die Absenz / Dispens von den Eltern schriftlich entschuldigt werden.

Jede Schülerin und jeder Schüler hat während der acht Schuljahre (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule) Anspruch auf 16 Jokertage für eigene familiäre Bedürfnisse. Diese können als einzelne Halbtage, als Tage oder in Wochen bezogen werden. Jokertage können bei besonderen Klassen- und Schulanlässen (z.B. Projektwoche, Schulreisen, Abschlussprojekte, Lager und Sportstage) oder angekündigten Prüfungen nur in Absprache mit der Lehrperson bezogen werden. Den verpassten Schulstoff haben die Kinder zu Hause aufzuarbeiten. Das Gesuch für den Bezug der Jokertage ist der Lehrperson einzureichen und bedarf der Unterschrift der Eltern. Das Gesuch ist frühzeitig (eine Woche bei ½ bis 1 Tag / ein Monat bei mehr als einem Tag) der Klassenlehrperson einzureichen. Formulare für die Urlaubsgesuche und Jokertage liegen bei der Klassenlehrperson auf oder hier zum Download Urlaubsgesuch und Jokertage.

Advent

Während der Adventszeit singen die Schülerinnen und Schüler im Foyer des Kilchbühlschulhauses gemeinsam Weihnachtlieder.

An- und Abmeldung
Sind Sie neu in der Gemeinde und möchten Ihr Kind bei uns anmelden? Ziehen Sie weg oder möchten Ihr Kind an einer Privatschule anmelden? Bitte senden Sie das entsprechende Formular an unser Sekretariat. Bei einer Abmeldung informieren Sie bitte die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Anzahl Schülerinnen und Schüler

Im Schuljahr 2024/2025 starten wir mit rund 280 Schülerinnen und Schülern welche den Kindergarten und die Primarschule besuchen. 

B

Begabungs- und Begabtenförderung

An der Schule bieten wir ein umfassendes Angebot an Spezieller Förderung. Die Begabungs- und Begabtenförderung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Klasse durch einen vielfältigen und differnzierten Unterricht. Für weitere Massnahmen stehen besonders begabten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Angebote zur Verfügung. Die Aufnahme in diesen Pool erfordert eine Abklärung durch eine Fachperson, das Einverständnis der Eltern und die Bewilligung der Schulleitung. 

 

Beurteilung

In allen Klassen finden jährlich zwischen Dezember und Februar die Standortgespräche zwischen Eltern und Lehrpersonen statt, an denen oft auch die Schülerinnen und Schüler teilnehmen dürfen. Die Gespräche bieten Platz zum Austausch von Beobachtungen und Erfahrungen, zur Information über den Leistunsstand des Kindes und zum Absprechen von Vereinbarungen. Über das Gespräch wird eine Aktennotiz erstellt. Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe erhalten ein Zeugnis zum Ende des Schuljahres.

 

Bibliothek

Alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule besuchen innerhalb des Unterrichts regelmässig die Bibliothek. Es stehen ihnen dort Sachbücher, Bildbände, Märchen- und Geschichtenbücher sowie Comics in reicher Auswahl zur Verfügung. Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen. Danach wird eine Gebühr von 50 Rappen pro Buch und Woche verlangt.

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützt und fördert den Spracherwerb oder die bereits vorhandenen Deutschkenntnisse der fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in Ergänzung zu ihrem Unterricht. Fremdsprachige Schülerinnen und Schülern sollen möglichst rasch dem regulären Unterricht folgen und mit den übrigen Schülerinnen und Schülern Kontakt aufnehmen können. Direkt aus ihrem Heimatland immigrierte Kinder ohne Sprachkenntnisse werden mit Intensivunterricht in Deutsch gefördert.

In der Primarschule baut der DaZ-Unterricht auf die im Kindergarten erworbenen Kenntnisse auf. In Absprache mit den Kindergartenlehrpersonen entscheidet die DaZ-Lehrperson über die weitere Förderung der fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern. 

Digitale Medien
Digitale Medien gehören zu unserem Alltag und die Kinder wachsen damit auf. Das birgt nicht nur Chancen sondern auch Gefahren. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder den kritischen Umgang mit Medien lernen. Dabei brauchen sie die Begleitung der Erwachsenen.

Weitere Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit digitalen Medien finden Sie auf der Website: www.jugendundmedien.ch

E

Elektronische Geräte

Persönliche elektronische Geräte (Mobile usw.) dürfen in die Schule mitgenommen werden. Während der gesamten Unterrichtszeit bleiben die Geräte in der Schultasche. Sie sind weder sicht- noch hörbar. Diese Regelung gilt auch während der Pausen, im Schulhaus und im Kindergarten. Der Besitz dieser Geräte fällt in die Verantwortung der Eltern. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung, Missbrauch etc.

Elternrat
Der Elternrat ist eine organisatorische, klassenübergreifende Struktur, welche die Mitarbeit der Eltern koordiniert und als wichtige kommunikative Schnittstelle zwischen Schule und Elternschaft dient.
Er funktioniert als offenes Forum, an dem alle Eltern herzlich zur aktiven Mitarbeit eingeladen sind.
Der Elternrat setzt sich aus zwei Delegierten jeder Kindergarten- und Primarklasse zusammen. Aus seinen Mitgliedern wählt der Elternrat bis zu vier Eltern in den Vorstand. Dieser wird ergänzt mit je einer Vertretung des Kollegiums, der Schulleitung und des Schulrates. Anliegen aus dem Elternrat werden im Vorstand an seinen vier Sitzungen pro Schuljahr behandelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Elternrates.

F

Fahrrad
Schülerinnen und Schülern ab der 6. Klasse dürfen mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Alle Fahrräder müssen beim unteren Pausenplatz (Schulhaus Fraumatten) deponiert werden. 
Machen Sie bitte Ihr Kind auf die Gefahren des Strassenverkehrs aufmerksam. Wir empfehlen dringend das Tragen eines Helms.
Fasnacht

Immer am Freitagvormittag vor den Sportferien (Fasnachtsferien) findet der traditionelle Fasnachtsumzug der Kindergärten und Primarschule statt. Genauere Informationen dazu erhalten Sie jeweils zur gegeben Zeit. 

Ferienplan

Der Link führt Sie zum Ferienplan Baselland für das aktuelle Schuljahr.

Förderunterricht

Die Schule bietet ein umfassendes Angebot an Spezieller Förderung an. Der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen im sprachlichen und / oder mathematischen Bereich findet in der Regel in einer Kleingruppe statt. Die Aufnahme erfolgt in Rücksprache mit den Eltern der betroffenen Kindern. Die Förderstunden werden von Lehrpersonen der Speziellen Förderung erteilt. Sie sind nicht als Nachhilfeunterricht gedacht und in der Regel zeitlich beschränkt. 

Frauenkaffi

Am Frauenkaffi im Januar wirkt jährlich eine Kindergartenklasse mit einer kleinen Darbietung mit.

Fremdsprachenunterricht

Der Französischunterricht beginnt in der 3. Klasse. Der Englischunterricht beginnt in der 5. Klasse.

Fundgegenstände

In der unteren Pausenhalle des Schulhauses Kilchbühl gibt es einen Fundschrank für verlorene Gegenstände. Dieser kann jederzeit nach vermissten Gegenständen durchsucht werden. Jeweils in der letzen Schulwoche vor den Fasnachts- und den Sommerferien werden die nicht abgeholten Gegenstände in der unteren Pausenhalle ausgelegt. Anschliessend übergeben wir nicht abgeholte Kleider und z.T. auch Gegenstände an Hilfsprojekte. Wertgegenstände können beim Hauswart Herrn M. Thüring abgeholt werden. 

G

Gartenanlagen Kindergärten

Die Gartenanlagen der Kindergärten dürfen nur ausserhalb der Kindergartenzeiten öffentlich benützt werden. Wir bitten die Bevölkerung, Sorge zum Garten und zu den Spielgeräten zu tragen.

H

Hausaufgaben

Es ist wichtig, dass Ihr Kind seine Hausaufgaben ungestört und in ruhiger Umgebung lösen kann. Gibt es Schwierigkeiten oder Fragen, so informieren Sie bitte die entsprechende Lehrperson.

Hauswart
Unsere Hauswarte erreichen Sie wie folgt:
Pascal Kleiber:    079 372 68 73pascal.kleiber@biel-benken.ch
Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) wird von Botschaften, Konsulaten und privaten Trägerschaften angeboten. Der HSK-Unterricht fördert - wie die öffentliche Schule - die Entwicklung mehrsprachiger und interkultureller Kompetenzen. Er stärkt zudem die fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Erwerb der lokalen Landessprache und ermöglicht ihnen, auf eine solide Sprachkompetenz in der Herkunftssprache aufzubauen. Wir haben Ihnen den aktuellen Flyer [pdf, 443 KB] und das Verzeichnis der Anbieter [pdf, 489 KB] hinterlegt. Weitere Informationen erhalten Sie unter  www.hsk.bl.ch

I

Infektiöse Krankheiten

Das Amt für Gesundheit des Kanton Basel-Landschaft hat die Richtlinien für den Schulbesuch von Kindern mit infetkiösen Krankheiten aktualisiert. Das Merkblatt finden Sie angehängt.

Merkblatt Schulbesuch bei infektiösen Krankheiten [pdf, 330 KB]

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.schulgesundheit.bl.ch

Informationsabende
Vor dem Eintritt in den Kindergarten
Im Mai werden die Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung und die Kindergartenlehrpersonen über die Bildungsbereiche im Kindergarten informiert.
 
Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule
Im Januar werden die Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung und die Unterstufenlehrpersonen über die Bildungsbereiche der 1. Klasse sowie die Anforderungen der Regel- und Einführungsklasse informiert.
 
Vor dem Eintritt des Schülers / der Schülerin in die Sekundarstufe I
Im Rahmen des 6. Klasselternabends werden den Erziehungsberechtigten durch die Schulleitungen (Primar- und Sekundarschule) das Übertrittsprozedere und die Sekundarstufe I vorgestellt.
Integrative Schulungsform (ISF)

An der Schule bieten wir ein umfassendes Angebot an Spezieller Förderung. Ab der ersten Klasse unterrichten wir diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einer intensiveren Förderung bedürfen, mit der Integrativen Schulungsform (ISF). Sie werden in den Regelklassen durch eine Lehrperson der Speziellen Förderung unterstützt. Von ISF profitieren einerseits Schülerinnen und Schüler mit Leistungsschwächen. Andererseits können mit ISF Kinder unterstützt werden, deren Verhalten entweder zu Leistungsproblemen und Unterrichtsstörungen führt oder die soziale Integration gefährdet. Die Aufnahme in die Integrative Schulungsform kann nur mit einer Abklärung durch eine Lehrperson der Speziellen Förderung/den Schulpsychologischen Dienst (SPD) oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst) erfolgen.

Sollte trotz ISF die optimale Förderung eines Kindes an unserer Schule nicht möglich sein, klären wir den Besuch einer Kleinklasse in einer Nachbarsgemeinde ab.

 

J

Jokertage
Jede Schülerin und jeder Schüler hat während der acht Schuljahre (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule) Anspruch auf 16 Jokertage für eigene familiäre Bedürfnisse. Diese können als einzelne Halbtage, als Tage oder in Wochen bezogen werden. Jokertage können bei besonderen Klassen- und Schulanlässen (z.B. Projektwoche, Schulreisen, Abschlussprojekte, Lager und Sportstage) oder angekündigten Prüfungen nur in Absprache mit der Lehrperson bezogen werden. Den verpassten Schulstoff haben die Kinder zu Hause aufzuarbeiten.

Das Gesuch für den Bezug der Jokertage ist der Lehrperson frühzeitig (eine Woche bei ½ bis 1 Tag / ein Monat bei mehr als einem Tag) einzureichen und bedarf der Unterschrift der Eltern. Bis zu einem Jokertag bewilligt die Lehrperson. Mehrere Jokertage bewilligt die Schulleitung.

Formulare für die Urlaubsgesuche und Jokertage liegen bei der Klassenlehrperson auf oder können nachfolgend heruntergeladen werden: Urlaubsgesuch und Jokertage

K

Kinder- und Jugendzahnpflege

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder durch alle Zahnärztinnen/Zahnärzte innerhalb des Kantons behandeln zu lassen. Der Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege [pdf, 96 KB] ist kostenlos. Auf der Website des Kanton Baselland finden Sie unter folgendem Link auch Formulare in anderen Sprachen.

Kommunikationswege
Eine offene und wertschätzende Kommunikation ist uns ein grosses Anliegen.
Wir bitten Sie, die Lehrpersonen über familiäre Veränderungen, welche die Schulsituation Ihres Kindes beeinflussen, frühzeitig zu informieren. Sollten Schwierigkeiten oder Fragen auftreten, bitten wir Sie, diese zuerst mit den Lehrpersonen Ihres Kindes zu besprechen. Die Schulleitung geht erst auf Beschwerden ein, die vorgängig mit den Lehrpersonen Ihres Kindes besprochen worden sind. 
Krankheit

Kann Ihr Kind infolge Krankheit oder Unfall den Unterricht nicht besuchen, bitten wir Sie die Klassenlehrperson umgehend darüber zu informieren. Der Flyer "Mein Kind ist krank, was tun?" enthält hilfreiche Informationen.

Bei Krankheit oder Abwesenheit einer Lehrperson werden ihre Lektionen von einer Stellvertretung übernommen. Falls es uns nicht gelingt, bei kurzfristigen Absenzen eine Vertretung zu finden, werden die Kinder von anderen Lehrpersonen betreut.

L

Läuse

Kopfläuse sind lästig und man bekommt sie schneller, als man sie wieder los wird. Wir haben Ihnen das Merkblatt "Kopfläuse? - Weg damit!" [pdf, 252 KB] zum Download bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie unter der Website Lausinfo.

Lager

Schullager ermöglichen vielfältige Erfahrungen und geben den Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen die Möglichkeit, einander besser kennen zu lernen. In der Regel finden die Lager in der 4. und 6. Klasse statt. 

Leitbild der Schule Biel-Benken

Die Schulgemeinschaft und der Kontakt zum Dorf sind uns wichtig. Unter folgendem Link finden Sie das detaillierte Leitbild unserer Schule.

Logopädie

Im ersten Kindergartenjahr wird die Sprachentwicklung der Kinder durch die Logopädin untersucht. Die Untersuchung hilft, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Durch den Logopädischen Dienst werden Kinder und Jugendliche mit Kommunikations- und Sprachproblemen behandelt. Weitere Informationen zur Logopädie und zur Kontaktaufnahme finden sie bei den schulergänzenden Angeboten.

M

Mittagstisch / Angebot der Gemeinde

Die Gemeinde Biel-Benken bietet einen Mittagstisch an. Informationen finden Sie unter der Rubrik ergänzende Angebote.

Morgenmusik

Alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe musizieren einmal wöchentlich gemeinsam. Das gemeinsame Musizieren findet jeweils am Donnerstagmorgen von 08.00 - 08.30 Uhr statt.

Musik und Bewegung

Alle Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse besuchen das Fach Musik und Bewegung.

N

Notfallblatt

Es kann vorkommen, dass wir Sie während des Unterrichts infolge eines Notfalls (Unfall, Krankheit, ...) zwingend erreichen müssen. Wir sind sehr dankbar, wenn Sie das Notfallblatt [pdf, 105 KB] ausfüllen oder aktualisieren und der Klassenlehrperson abgeben.

Nutzungsvereinbarung IPad

Für die Nutzung der, von der Schule abgegebenen, IPads unterzeichnen die Schüler:innen und Eltern eine Nutzungsvereinbarung IPad.

 

P

Parent app / 4. - 6. Klassen / IPad

Die iPads werden zentral verwaltet und sind so konfiguriert, dass die Schüler:innen nur Websiten/Apps aufschalten können, die auch in der Schule zugelassen sind. Die Eltern können das Gerät Ihres Kindes, falls Sie dies wünschen, zudem auf technischem Weg mit einer App kontrollieren und steuern. Diese Kontrolle ist jedoch nur ausserhalb der Schulzeit und zu folgenden Zeiten aktiv und möglich:

Wochentage

Morgen

Nachmittag

Montag, Dienstag und Freitag

Mittwoch und Donnerstag

Samstag und Sonntag

ab 07:30 Uhr kein Zugriff

ab 07:30 Uhr kein Zugriff

IPad bleibt in der Schule

ab 16:30 Uhr Zugriff

ab 13:00 Uhr Zugriff

App für die Kontrolle des iPads einrichten

Mit der Jamf Parent App können die Eltern das iPad in den oben beschriebenen Zeiten kontrollieren und steuern.

Alle Eltern von Kindern, welche die 4.-6. Klasse besuchen, können ab sofort die Kontrolle des iPads auf einem Smartphone über die App Jamf Parent [pdf, 93 KB] einrichten.

Bei Fragen zur Installation der App, steht den Eltern der 4. -6- Klassen unser technischer ICT Support, Herr Stefan Wegmüller, unter support@schulebb.ch gerne zur Verfügung.

 

Private Gegenstände

Die Schule übernimmt keine Verantwortung für private Gegenstände. Gegenstände, die im Unterricht nicht benötigt werden, bleiben besser zu Hause.

Q

Quartalsbriefe

Diese Elternbriefe werden quartalsweise elektronisch an die Eltern versandt und enthalten einen Ausblick auf das kommende Quartal und allgemeine Informationen.

R

Räbeliechtliumzug

Die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. Primarklassen ziehen beim Eindunkeln singend durchs Dorf. Sie tragen die selbstgeschnitzten Räbeliechtli oder Laternen mit.

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird von unseren Lehrpersonen Silvia Sahli und Tabea Schluchter ökumenisch durchgeführt.

S

Schäden in Schulzimmer und Schulanlagen

Beschädigungen von Mobiliar, Schulmaterialien, Einrichtungen etc. sind umgehend den Klassenlehrpersonen zu melden. 

Schulärztliche Untersuchung

Vor Eintritt in den Kindergarten werden die Kinder im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung mit 4 Jahren vom privaten Kinderarzt untersucht. In der 5. Klasse findet eine weitere Untersuchung statt. Diese können die Eltern wahlweise durch den privaten Kinderarzt oder kostenlos durch den Schularzt durchführen lassen.

Weitere Informationen zur Schulgesundheit finden Sie auf der Website des Kantons: Schulgesundheit BL

Schulhausordnung

Die Schulhausordnung hilft uns, aufeinander Rücksicht zu nehmen und Sorge zum Material und Mobiliar in und um das Schulhaus zu tragen. Die detaillierten Regeln für die Schule Biel-Benken finden Sie hier zum Download Schulhausordnung [pdf, 60 KB].

Schulrat

Der Schulrat ist das Aufsichtsorgan über den Kindergarten und die Primarschule. Weitere Informationen finden Sie unter Schulrat.

Schulsozialarbeit (SSA)

Die Schulsozialarbeit (SSA) unterstützt Kinder, Eltern und Lehrpersonen beim Bewältigen der vielfältigen Herausforderungen im Alltag und der Schule. Weitere Informationen dazu finden in den ergänzenden Angeboten.

Schulversammlung

Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen der Primarschulstufe üben sich im Rahmen von regelmässig stattfindenden Versammlungen im demokratischen und verständnisvollen Umgang. Möchten Sie auch einmal mit dabei sein? Sie werden jeweils von uns in den Quartalsbriefen frühzeitig informiert, wann die nächste Schulversammlung stattfinden wird.

Schulweg

Der Schul- oder Kindergartenweg zu Fuss tut den Kindern gut. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass alle Kinder den Schul- oder Kindergartenweg zu Fuss und mit zunehmendem Alter alleine bewältigen können. Unsere Erfahrung zeigt, dass Kinder sehr viel Interessantes, Lustiges und Unvergessliches auf dem Schulweg erleben. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns darin unterstützen und Ihr Kind den Schul- oder Kindergartenweg zu Fuss zurücklegen kann. Unter nachfolgendem Link finden Sie den Ortsplan-Schulwegplan der Gemeinde Biel-Benken.

Schulwegplan

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht findet sowohl in den 3. als auch in den 5. Klassen jeweils quartalsweise statt. Dazu steht uns am Dienstagnachmittag das Hallenbad Hüslimatt in Oberwil für eine Lektion zur Verfügung. Die genauen Termine erhalten Sie von den Klassenlehrpersonen. Da die Kinder über die gesamte Primarschulzeit nur ein Semester Schwimmunterricht erhalten, erachten wir es als wünschenswert, wenn die Kinder in der Freizeit weitere Schwimmkenntnisse erwerben. Wenden Sie sich für Kinderschwimmkurse bitte an

  • das Hallenbad Oberwil
  • die SLRG
  • den SBO
  • die Schwimmschule Knechtli
  • die Schwimmschule beider Basel.
Smartwatches

Smartwatches dürfen als übliche Uhren benutzt werden. Smartwatches, welche ohne Bluetoothverbindung Nachrichten empfangen und senden können, dürfen nicht benutzt werden. 

Spezielle Förderung

Kann eine Schülerin oder ein Schüler im Rahmen des Regelunterrichts nicht ausreichend gefördert werden, stehen Angebote der Speziellen Förderung zur Verfügung. Die Unterstützung in Form von Integrativer Spezieller Förderung (ISF) steht Kindern des Kindergartens und der Primarschule zur Verfügung. Sämtliche Angebote erfordern eine Abklärung durch eine Schulische Heilpädagogin / einen Schulischen Heilpädagogen und/oder eine Fachstelle .

Sportanlagen

Der Unterhalt der Sportanlagen ist aufwändig und deshalb sollen die Anlagen mit Sorgfalt benützt werden. Den Anweisungen des Hauswartes ist Folge zu leisten. Allfällige Beschädigungen und Beobachtungen sollen sofort gemeldet werden. Während der Unterrichtszeit sind die Anlagen für die Schule reserviert.

Sporttag

Im Wechsel finden jedes Jahr entweder ein Sporttag oder eine Sternwanderung statt.

Standortgespräche

In allen Klassen finden jährlich zwischen Dezember und Februar die Standortgespräche zwischen Eltern und Lehrpersonen statt, an denen oft auch die Schülerinnen und Schüler teilnehmen dürfen. Die Gespräche bieten Platz zum Austausch von Beobachtungen und Erfahrungen, zur Information über den Leistunsstand des Kindes und zum Absprechen von Vereinbarungen. Über das Gespräch wird eine Aktennotiz erstellt. Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe erhalten ein Zeugnis zum Ende des Schuljahres.

Sternwanderung

Im Wechsel finden jedes Jahr entweder ein Sporttag oder eine Sternwanderung statt. Genauere Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit.

T

Trottinett

Kinder ab der 3. Klasse dürfen mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern mit dem Trottinett, dem Rollbrett oder den Rollschuhen in die Schule kommen. Machen Sie bitte Ihre Kinder auf die Gefahren des Strassenverkehrs aufmerksam. Wir empfehlen dringend das Tragen eines Helms. 

U

Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet statt:

  • Vormittags von 08.00 - 12.00 Uhr. 
  • Mittwoch- und Donnerstagnachmittag ist unterrichtsfrei.
  • Der Unterricht dauert am Nachmittag von 13.45 – 15.20 Uhr. Die 3./4. Klassen haben am Montag bis um 16.10 Uhr Unterricht. Die 5./6. Klassen haben am Montag- und Dienstagnachmittag bis um 16.10 Uhr Unterricht.  
  • Die Kindergartenkinder haben jeden Morgen eine Einlaufzeit von 8.00–8.30 Uhr. Der Unterricht am Nachmittag dauert von 13.45–15.45 Uhr. Er findet entweder am Montag- oder Dienstagnachmittag statt.

V

Velo

Kinder ab der 6. Klasse dürfen mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern mit dem Velo zur Schule kommen. Alle Velos müssen beim unteren Pausenplatz (Schulhaus Fraumatten) deponiert werden. Machen Sie bitte Ihre Kinder auf die Gefahren des Strassenverkehrs aufmerksam. Wir empfehlen dringend das Tragen eines Helms. 

Versicherung

Für alle Schulunfälle, Heilungskosten wie ärztliche Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente usw. ist die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer der Eltern zuständig. 

Volksschulen im Kanton Baselland

W

Waldweihnacht

Alle Kinder des Kindergartens feiern jeweils am Freitagmorgen vor den Weihnachtsferien im Wald Weihnachten.

Z

Znüni

Ein gesundes Znüni beinhaltet Obst, Gemüse und ungezuckerte Getränke. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Süssigkeiten und gezuckerte Getränke mit.

Im Oktober und November werden den Kindern Pausenäpfel aus dem Dorf gratis angeboten. Vier Mal jährlich organisieren Klassen den Pausenkiosk. Dort können die Schüler:innen verschiedene Leckereien zu einem kleinen Unkostenbeitrag kaufen.